vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wohnrecht - keine Pflicht des Eigentümers zur Übernahme der Strom- und Heizkosten

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/126Zak 2015, 75 Heft 4 v. 3.3.2015

ABGB: §§ 508, 655

§ 508 ABGB verpflichtet den Eigentümer der mit einem Wohnrecht belasteten Liegenschaft nicht dazu, verbrauchsabhängige Kosten zu übernehmen, die mit dem Wohnen verbunden sind (zB für Heizung, Strom, Reinigung).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte