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Widerruf der Liegenschaftsschenkung trotz des zwischenzeitig eingetragenen Veräußerungsverbots

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/125Zak 2015, 75 Heft 4 v. 3.3.2015

ABGB: §§ 364c, 948

GBG: § 94 Abs 1

Die Rückübertragung der geschenkten Liegenschaft nach Widerruf des Schenkungsvertrags wegen groben Undanks (§ 948 ABGB) scheitert nicht an einem Veräußerungs- und Belastungsverbot, das in der Zwischenzeit zugunsten eines Dritten im Grundbuch eingetragen worden ist. Einem Eigentumserwerb kraft Gesetzes, der auch im Fall des Schenkungswiderrufs vorliegt, steht ein Veräußerungsverbot nicht entgegen.

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