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Unterhaltsvorschuss - Einbringung des Exekutionsantrags beim unzuständigen Gericht

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/121Zak 2015, 73 Heft 4 v. 3.3.2015

UVG: § 3

JN: § 44

Die Gewährung von Titelvorschüssen setzt grundsätzlich voraus, dass gegen den Unterhaltspflichtigen ein an sich zielführender Exekutionsantrag eingebracht worden ist. Wurde der Exekutionsantrag - obwohl die Zuständigkeit ex ante richtig einschätzbar gewesen wäre - bei einem unzuständigen Gericht gestellt und bis zur Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nicht gem § 44 JN an das zuständige Gericht übermittelt, ist der Vorschussantrag abzuweisen.

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