vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Unterhaltsvorschuss für Sonderbedarf aufgrund kieferorthopädischer Behandlung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/120Zak 2015, 73 Heft 4 v. 3.3.2015

UVG: §§ 1, 3

Anders als auf Unterhaltszahlungen für einen laufenden (zB behinderungsbedingten) Sonderbedarf können für einen einmalig zu deckenden Sonderbedarf keine Unterhaltsvorschussleistungen gewährt werden.

Die Kosten für das erste Behandlungsjahr einer kieferorthopädischen Behandlung sind als einmaliger Sonderbedarf zu werten, selbst wenn sie vom Unterhaltspflichtigen nach dem Unterhaltstitel in mehreren Monatsraten zu decken sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte