vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Privatstiftung – Folgen der Geschäftsunfähigkeit des Stifters

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/109Zak 2015, 63 Heft 4 v. 3.3.2015

Nach 3 Ob 120/14i ist eine Stiftungs- oder Stiftungszusatzurkunde absolut nichtig und entfaltet trotz Firmenbucheintragung keine Rechtswirkungen, wenn der Stifter im Zeitpunkt der Errichtung geschäftsunfähig war. Weiters erkannte der OGH in dieser Entscheidung einem aktuell Begünstigten das rechtliche Interesse zu, mit Feststellungsklage gegen die Privatstiftung geltend zu machen, dass eine Stiftungszusatzurkunde, mit der weitere Begünstigte eingesetzt worden sind, wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters unwirksam ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte