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Keine Notariatsaktspflicht für Darlehensverträge zwischen Lebensgefährten

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/86Zak 2015, 55 Heft 3 v. 17.2.2015

NotaktsG: § 1 Abs 1

ABGB: §§ 938, 943, 983

Die in § 1 Abs 1 lit b NotaktsG ua für Darlehensverträge zwischen Ehegatten vorgesehene Notariatsaktspflicht kann nicht analog auf Rechtsgeschäfte zwischen Lebensgefährten ausgedehnt werden.

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