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Heimaufenthalt - Einsatz eines Sicherheitsdienstes zum Festhalten des Kranken unzulässig

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/87Zak 2015, 55 Heft 3 v. 17.2.2015

HeimAufG: § 3

Auch im Anwendungsbereich des HeimAufG darf das Festhalten des Bewohners als Pflegehandlung nur von ausgebildetem Pflegepersonal iSd Gesundheits- und KrankenpflegeG (GuKG) vorgenommen werden. Der Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes ist außerhalb von Notwehr- oder Nothilfesituationen rechtswidrig.

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