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Graf, Anm zu wobl 2015/91.

LiteraturübersichtSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/668Zak 2015, 380 Heft 19 v. 29.10.2015

Zu 2 Ob 229/14m = Zak 2015/196, 114: Wenn Hotelgäste und -mitarbeiter ihre Fahrzeuge regelmäßig unberechtigt auf einem fremden Grundstück oder auf einer Servitutsberechtigten vorbehaltenen Fläche abstellen, kann der Hotelbetreiber als mittelbarer Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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