AußStrG: § 2 Abs 1 Z 3, § 132
ABGB: §§ 97, 275 Abs 2
Auch wenn es im sachwalterschaftsgerichtlichen Genehmigungsverfahren um die Veräußerung der im Eigentum des Betroffenen stehenden Ehewohnung im Weg der freiwilligen Feilbietung unter Aufrechterhaltung eines lebenslangen Wohnrechts geht, hat dessen Ehegatte dort keine Parteistellung und Rechtsmittellegitimation. Aus dem Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB lässt sich keine Parteistellung ableiten.