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Unterhaltsanspruch des Ehegatten während der Strafhaft?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/558Zak 2015, 314 Heft 16 v. 8.9.2015

ABGB: § 94

HUP 2007: Art 3, 5

Da seine Kernbedürfnisse während der Strafhaft durch den Staat gedeckt werden, kann einem Ehegatten in diesem Zeitraum - abhängig von der Leistungsfähigkeit seines Partners - kein Anspruch oder höchstens ein Restanspruch auf Ehegattenunterhalt zustehen.

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