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Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens nach regelmäßiger Denunzierung des Hausbesorgers

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/390Zak 2015, 215 Heft 11 v. 16.6.2015

MRG: § 30 Abs 2 Z 3

Dass der Mieter den Plan fasste, den Hausbesorger loszuwerden, und diesen nachhaltig und bösartig verfolgte, indem er ihn mehrmals wöchentlich bei der Hausverwaltung anzuschwärzen versuchte, rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses wegen unleidlichen Verhaltens.

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