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Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens trotz langer Dauer des Mietverhältnisses

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/391Zak 2015, 215 Heft 11 v. 16.6.2015

MRG: § 30 Abs 2 Z 3

Jahrelanger Telefonterror des Mieters gegenüber Mitarbeitern der Hausverwaltung rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG). Dass sich der Mieter in den ersten 20 Jahren des Mietverhältnisses ordnungsgemäß verhalten hat, kann daran nichts ändern.

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