MRG: § 16
Bei der Festsetzung des Zu- bzw Abschlags vom Richtwertmietzins ist eine Gesamtbewertung der Wohnungsausstattung vorzunehmen. Die Auflistung und Bewertung einzelner Ausstattungsdetails eignet sich nur als Kontrollinstrument.
MRG: § 16
Bei der Festsetzung des Zu- bzw Abschlags vom Richtwertmietzins ist eine Gesamtbewertung der Wohnungsausstattung vorzunehmen. Die Auflistung und Bewertung einzelner Ausstattungsdetails eignet sich nur als Kontrollinstrument.