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Kein nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen das Quaken der Frösche

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2015/351Zak 2015, 195 Heft 10 v. 3.6.2015

ABGB: § 364 Abs 2

Die Ansicht, dass das Quaken von Fröschen, die sich in einem künstlich geschaffenen Biotop angesiedelt haben, in einer Wohngegend mit mehreren Biotopen und einem Schwimmteich ("Seepark") nicht als unzulässige Lärmemission im Sinn des Nachbarrechts zu werten ist, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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