Nachdem seit November 2010 an einer Reform gearbeitet und im Jahr 2012 ein ministerieller Diskussionsentwurf breit diskutiert wurde (dazu ausführlich im Sonderheft GES 2012/1), wurde es still um die Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). So mancher vermutete, der Entwurf sei in einer Schublade des Justizministeriums in Vergessenheit geraten. Zuletzt wurde das Reformvorhaben jedoch wieder aufgegriffen. Am 1. 1. 2015 wird das GesbR-Reformgesetz in Kraft treten. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.