Zu 10 Ob 27/14i = Zak 2014/500, 273: Die Vereinbarung von Erlagscheingebühren ist wegen Verstoßes gegen § 27 Abs 6 ZaDiG gesetzwidrig.
Zu 10 Ob 27/14i = Zak 2014/500, 273: Die Vereinbarung von Erlagscheingebühren ist wegen Verstoßes gegen § 27 Abs 6 ZaDiG gesetzwidrig.