Zu 3 Ob 50/14w = Zak 2014/365, 196: Wer von vornherein davon ausgeht, unter dem halben Wert zu verkaufen, kann den Vertrag nicht wegen Verkürzung über die Hälfte anfechten, wenn sich nachträglich eine noch größere Wertabweichung herausstellt.
Zu 3 Ob 50/14w = Zak 2014/365, 196: Wer von vornherein davon ausgeht, unter dem halben Wert zu verkaufen, kann den Vertrag nicht wegen Verkürzung über die Hälfte anfechten, wenn sich nachträglich eine noch größere Wertabweichung herausstellt.