MRG: § 25
Ein Entgelt iSd § 25 MRG für mitvermietete Einrichtungsgegenstände muss in dem Sinn gesondert vereinbart werden, dass eine ausreichende Differenzierung zwischen dem Hauptmietzins und dem zusätzlich zu bezahlenden Entgelt vorgenommen wird.
MRG: § 25
Ein Entgelt iSd § 25 MRG für mitvermietete Einrichtungsgegenstände muss in dem Sinn gesondert vereinbart werden, dass eine ausreichende Differenzierung zwischen dem Hauptmietzins und dem zusätzlich zu bezahlenden Entgelt vorgenommen wird.