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Auslegung eines Räumungstitels - "Wohnhaus" umfasst nicht den gesamten Bauernhof

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2014/724Zak 2014, 379 Heft 19 v. 28.10.2014

EO: §§ 7, 349

Wie weit die Räumungsverpflichtung reicht, hat das Exekutionsgericht allein anhand des Wortlauts des Titels zu beurteilen. Bei einem Räumungsvergleich kommt es nicht auf den Parteiwillen, sondern auf den objektiven Wortsinn an. Unklarheiten des Titels gehen zu Lasten des betreibenden Gläubigers.

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