vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Räum- und Streupflicht des Vermieters während der Nacht

RechtsprechungSchadenersatzZak 2014/719Zak 2014, 377 Heft 19 v. 28.10.2014

ABGB: § 1295 Abs 1

Vom Vermieter zu verlangen, die Außenwege der Wohnanlage auch in der Nacht rund um die Uhr von Schnee und Glatteis freizuhalten, überspannt grundsätzlich seine vertraglichen Verkehrssicherungspflichten. Auch die gesetzliche Winterdienstpflicht von Anrainern nach § 93 Abs 1 StVO auf - meist stärker frequentierten - öffentlichen Gehwegen ist auf den Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr beschränkt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte