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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Richtwertmietzins und Befristungsabschlag

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2014/715Zak 2014, 374 Heft 19 v. 28.10.2014

MRG: § 16

Weder gegen das System der Richtwertmietzinse (§ 16 Abs 2 MRG) noch gegen den in § 16 Abs 7 MRG für den Fall der Befristung des Mietverhältnisses vorgesehenen Abschlag von 25 % vom sonst höchstzulässigen Hauptmietzins bestehen verfassungsrechtliche Bedenken.

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