GBG: § 14 Abs 1
ABGB: §§ 985, 1284
Das Bestimmtheitsgebot für Pfandrechte (§ 14 Abs 1 GBG) schließt es aus, bei der Eintragung einer Leibrentenverpflichtung im Grundbuch als Festbetragshypothek auf die vereinbarte Wertsicherungsklausel Bedacht zu nehmen.