ABGB: §§ 825, 1453
Es ist rechtlich nicht ausgeschlossen, dass ein Miteigentümer durch die Benützung der Miteigentumsliegenschaft im Weg der Ersitzung die übrigen ideellen Miteigentumsanteile oder das Alleineigentum an einer Teilfläche erwirbt.
ABGB: §§ 825, 1453
Es ist rechtlich nicht ausgeschlossen, dass ein Miteigentümer durch die Benützung der Miteigentumsliegenschaft im Weg der Ersitzung die übrigen ideellen Miteigentumsanteile oder das Alleineigentum an einer Teilfläche erwirbt.