Die beiden Beiträge befassen sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit der strittigen Frage, ob die EuGH-Rsp (zB C-618/10 , Banco Español de Crédito/Calderón Camino = Zak 2012/435, 222) die Einführung einer Ersatzklausel anstelle einer missbräuchlichen Klausel im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung ausschließt.