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Obsorgezuteilung - Erziehungskontinuität, kein Vorrang der Mutter auch bei Kleinkindern

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/664Zak 2014, 351 Heft 18 v. 7.10.2014

ABGB: § 180 (≈ § 177a alt)

Ein Faktor für die Entscheidung, welchem Elternteil die Alleinobsorge für das Kind zugewiesen wird, ist die Erziehungskontinuität. Diese bezieht sich nicht nur auf die betreuende Person, sondern auch auf den Wohnort und das soziale Umfeld.

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