Die EO-Novelle 2014 (BGBl I 2014/69) nimmt zahlreiche punktuelle Änderungen im Bereich des Exekutionsrechts vor. Neben Anhebungen und Anpassungen bei den Vollzugsgebühren sind vor allem die Neuregelung der Zuständigkeit für Oppositions- und Impugnationsverfahren in Unterhaltssachen, die Stärkung des Rechtsschutzes (insb in Umsetzung von EGMR-Entscheidungen) sowie Begleitregelungen zur EU-SchMaVO zu nennen. Die wesentlichsten Änderungen, die - sofern insb in § 417 EO neu nicht anderes angegeben ist - am 1. 10. 2014 in Kraft traten, werden im Folgenden kurz dargestellt.