Die Belastung der Liegenschaft mit einer fideikommissarischen Substitution verschafft dem Nacherben nach dem zur Krnt BauO ergangenen VwGH-Erk Ra 2014/06/0006 keine Parteistellung in Bauverfahren. Aus baurechtlicher Sicht könne der Vorerbe als Eigentümer Baubewilligungen beantragen, ohne die Zustimmung des Nacherben nachweisen zu müssen. Im konkreten Fall wollte die Nacherbin nach Eintritt des Substitutionsfalls über die nachträgliche Anfechtung der Baubewilligung als übergangene Partei gegen eine Sonderbestattungsanlage vorgehen, die der Vorerbe auf der Liegenschaft errichten ließ.