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Sagerer-Foric, Luxusgrenze im Ehegattenunterhalt? EF-Z 2014, 196.

Literaturübersicht'FamilienrechtZak 2014/646Zak 2014, 340 Heft 17 v. 24.9.2014

Die Rsp setzt beim Ehegatten- und Scheidungsunterhalt - anders als beim Kindesunterhalt - keinen Unterhaltsstopp (Luxusgrenze), weshalb auch einem (geschiedenen) Ehegatten, der selbst über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügt, ein Unterhaltsanspruch gegen den noch besser verdienenden (Ex-)Ehegatten zustehen kann (zB 7 Ob 80/13k = Zak 2013/531, 296). Die Autorin kritisiert dies mit dem Argument, dass Unterhalt nur der Bedarfsdeckung, nicht aber der Vermögensbildung dienen soll. Sie schlägt vor, von der Prozentsatzjudikatur abzugehen und den Ergänzungsunterhaltsanspruch im Eherecht nach einer neuen Methode zu bemessen, die im Wesentlichen darin besteht, den nicht zur Deckung der laufenden Bedürfnisse unter Berücksichtigung des jeweiligen Lebensstandards erforderlichen "Sparanteil" des gemeinsamen Einkommens allein dem Unterhaltspflichtigen zuzuweisen und den Rest im Verhältnis 1:1 unter den Ehegatten aufzuteilen. Bei geringen oder gewöhnlichen Einkommensverhältnissen hätte dies grundsätzlich eine Unterhaltserhöhung, bei überdurchschnittlichen Verhältnissen eine Unterhaltsbegrenzung zur Folge.

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