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Selbstständige Anfechtbarkeit des Beschlusses auf Einsatz des Besuchsmittlers

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/627Zak 2014, 333 Heft 17 v. 24.9.2014

AußStrG: §§ 45, 106b

Der Beschluss, die Familiengerichtshilfe gem § 106b AußStrG in einem Kontaktrechtsverfahren als Besuchsmittlerin einzusetzen, ist selbstständig anfechtbar. Da die Aufgaben des Besuchsmittlers über die bloße Stoffsammlung hinausgehen, handelt es sich um keinen verfahrensleitenden Beschluss iSd § 45 S 2 AußStrG.

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