Das von der EU ratifizierte Haager Unterhaltsübereinkommen (HUÜ) ist für Österreich und die anderen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks am 1. 8. 2014 in Kraft getreten (Zak 2014/265, 142). Es regelt vor allem die Anerkennung und Vollstreckung und ist aufgrund des Ratifikationsstandes derzeit nur im Verhältnis zu Albanien, Bosnien-Herzegowina, Norwegen und der Ukraine von Bedeutung. Der Beitrag stellt kurz die Regelungen vor und geht in mehreren Tabellen auf die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der verschiedenen Vollstreckungsnormen (insb EuUVO, New Yorker Unterhaltsübereinkommen und HUÜ) ein.