In ABl 2014 L 257/214 wurde die RL 2014/92/EU über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen veröffentlicht. Die RL, die von den Mitgliedstaaten bis 18. 9. 2016 in die nationalen Rechtsordnungen umzusetzen ist, soll den Binnenmarkt und den Wettbewerb im Girokontengeschäft der Banken mit Verbrauchern ankurbeln. Zu diesem Zweck sieht sie Regelungen und Informationspflichten vor, die einerseits die Vergleichbarkeit von Kontoführungsentgelten erhöhen und andererseits den Kontowechsel und die grenzüberschreitende Kontoeröffnung für Verbraucher erleichtern sollen. Außerdem haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union in ihren Hoheitsgebieten unabhängig von weiteren Voraussetzungen (Wohnsitz, Berufstätigkeit usw) ein Basiskonto für grundlegende Zahlungsdienste eröffnen kann, das unentgeltlich oder gegen angemessenes Entgelt angeboten wird.