In 4 Ob 59/13z = Zak 2013/747, 406 hat der OGH die strittige Frage, ob dem Rechteinhaber im Fall eines Eingriffs in sein Namensrecht durch eine fremde Internet-Domain ein Anspruch auf Übertragung dieser Domain zusteht, zumindest für den Fall der Registrierung der Domain über die Registrierungsstelle ICANN verneint. Der Autor plädiert dafür, bei ".eu"- und ".at"-Domains einen Übertragungsanspruch zu gewähren.