In seinem umfangreichen Beitrag wendet sich der Autor gegen aktuelle Gerichtsentscheidungen, in denen er die Tendenz erkennt, die bisher angewendeten strengen Kriterien für die Behandlung von Grünland als höherwertiges Bauerwartungsland aufzuweichen. Seiner Auffassung nach sollte bei der Ermittlung des Verkehrswerts weiterhin nur dann von Bauerwartungsland ausgegangen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft eine Umwidmung erfolgen wird. Unter hoher Wahrscheinlichkeit sei ein Grad von 70 bis 80 %, unter naher Zukunft ein Zeithorizont von drei bis zehn Jahren zu verstehen.