ABGB: § 1295 Abs 1, § 1304
Zwischen der fahrlässigen Herbeiführung eines Brandes und der Verletzung, die ein Feuerwehrmann während der Brandbekämpfung aufgrund fehlerhafter Eigensicherung erleidet, kann noch ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen (Zurückweisung der Revision).