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Kein Anspruch auf den Werklohn nach Warnpflichtverletzung

RechtsprechungSchuldrechtZak 2014/556Zak 2014, 295 Heft 15 v. 26.8.2014

ABGB: §§ 1168a, 1170

Der Anspruch auf den Werklohn entfällt nach stRsp, wenn das Werk aufgrund einer Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers unbrauchbar ist. Ob dem Besteller ein (weitergehender) Schaden entstanden ist, ist unerheblich.

OGH 26. 6. 2014, 6 Ob 15/14w

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