ABGB: §§ 1168a, 1170
Der Anspruch auf den Werklohn entfällt nach stRsp, wenn das Werk aufgrund einer Warnpflichtverletzung des Werkunternehmers unbrauchbar ist. Ob dem Besteller ein (weitergehender) Schaden entstanden ist, ist unerheblich.
OGH 26. 6. 2014, 6 Ob 15/14w