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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines Rechtsgeschäfts - kein Abänderungsantrag zulässig

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/537Zak 2014, 290 Heft 15 v. 26.8.2014

AußStrG: §§ 73, 132, 139 Abs 2

In Verfahren über Vermögensrechte Pflegebefohlener sind Abänderungsanträge gem § 139 Abs 2 AußStrG nicht zulässig. Erfasst sind nicht nur Verfahren zur Vermögensverwaltung, sondern auch zur pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung von Rechtsgeschäften.

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