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Keine Verlängerung der Rechtsmittelfrist durch einen Gerichtsfehler

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2014/516Zak 2014, 279 Heft 14 v. 5.8.2014

ZPO: § 521 Abs 1, § 539 Abs 2

EMRK: Art 6

Fehler des Gerichts können nicht zur Verlängerung von Rechtsmittelfristen führen. Auch wenn das Erstgericht eine Entscheidung, die in Beschlussform zu ergehen hat (hier: Zurückweisung einer Wiederaufnahmeklage wegen Amtspflichtverletzung des Richters gem § 539 Abs 2 ZPO), in Form eines Urteils getroffen hat, steht den Parteien für die Anfechtung nur die 14-tägige Rekursfrist zur Verfügung.

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