WEG: § 2 Abs 4, § 3 Abs 3
ABGB: § 863
Die Begründung von Wohnungseigentum an einem Objekt, das als Dienstwohnung des Hausbesorgers gewidmet ist, ist nach der Rsp nichtig, weil es sich um einen allgemeinen Teil der Liegenschaft handelt. Ob die Nichtigkeit durch Umwidmung geheilt werden kann, bleibt offen.