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Unterhaltsanspruch des studierenden Kindes - Beurteilung der Zielstrebigkeit während der STEOP

RechtsprechungFamilienrechtZak 2014/495Zak 2014, 272 Heft 14 v. 5.8.2014

ABGB: § 231 (≈ § 140 alt)

Bei der Beurteilung, ob das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird und der Unterhaltsanspruch des studierenden Kindes folglich aufrecht bleibt, ist der Studienfortgang ex post zu betrachten. Vergleichsmaßstab ist die durchschnittliche Studiendauer, nicht die kürzest mögliche Dauer oder die Mindestsemesterzahl.

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