ABGB: §§ 613, 614
GBG: § 94 Abs 1 Z 1
Die Anmerkung der fideikommissarischen Substitution auf den Überrest im Grundbuch kann nur dann ein Hindernis für die Verbücherung eines Liegenschaftsveräußerungsvertrags darstellen, wenn aus der Einantwortungsurkunde und der Grundbucheintragung folgt, dass der konkrete Veräußerungsvorgang gegen eine Beschränkung des Vorerben verstößt. Mit der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch kann auch die Substitutionsanmerkung gelöscht werden.