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Haftung des Vertragserrichters mangels Hinweises auf umsatzsteuerliche Aspekte

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/293Zak 2013, 162 Heft 8 v. 7.5.2013

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Ein Rechtsanwalt, der bei der Errichtung und Abwicklung eines Kaufvertrags für beide Vertragsteile tätig ist, hat die Interessen beider Vertragspartner wahrzunehmen, auch wenn er nur von einem Teil beauftragt wurde.

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