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Prüfauftrag an Abschlussprüfer als Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/292Zak 2013, 161 Heft 8 v. 7.5.2013

ABGB: § 1295 Abs 1

UGB: § 275 Abs 5

Bei dem Prüfungsauftrag der Gesellschaft an den Abschlussprüfer handelt es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten von Kunden und Anlegern. Die Dritthaftung des Abschlussprüfers folgt daher nicht aus objektiv-rechtlichen Sorgfaltspflichten, sondern aus Vertrag.

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