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Klein, Anm zu immolex 2013/14.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2013/197Zak 2013, 104 Heft 5 v. 19.3.2013

Zu 5 Ob 5/11p = Zak 2011/523, 278: Die wirksame Vertretung eines Wohnungseigentümers bei der Willensbildung der Eigentümergemeinschaft erfordert gem § 24 Abs 2 WEG den Nachweis einer schriftlichen, höchstens drei Jahre alten Gattungsvollmacht; die Berufung des vertretenden Rechtsanwalts oder Notars auf die erteilte Vollmacht reicht nicht aus.

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