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Ärztliche Aufklärungspflicht - Information über prophylaktische Maßnahmen vor Operation

RechtsprechungSchadenersatzZak 2013/101Zak 2013, 61 Heft 3 v. 19.2.2013

ABGB: § 1295 Abs 1

Zur ärztlichen Aufklärung vor einer Operation zählt auch die Information über prophylaktische Behandlungsschritte, durch die typische Risiken des Eingriffs vermieden oder zumindest weitestgehend hintangehalten werden können.

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