ABGB: § 1295 Abs 1
Die Ansicht, dass ein Zahnarzt den Patienten vor einer nicht eiligen Behandlung durch Einsetzen von Kronen auf Edelmetallbasis auch auf das äußerst seltene Risiko einer Goldallergie und die Möglichkeit eines Allergietests hinweisen muss, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).