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Anfechtung eines Beschlusses aus einem nur einen Beschlussteil betreffenden Grund

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2013/99Zak 2013, 61 Heft 3 v. 19.2.2013

WEG: § 24 Abs 6, § 29 Abs 5, § 52 Abs 1 Z 4

Ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft in einer der Einstimmigkeit vorbehaltenen Materie ist von vornherein rechtsunwirksam. Zur Klarstellung der Rechtslage kann aber ein Beschlussanfechtungsverfahren durchgeführt werden.

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