In 10 Ob 21/12d und einigen Folgeentscheidungen hat der OGH ausgesprochen, dass die Pauschalgebühr für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung des Sachwalters nach TP 7 lit c Z 2 GGG im Verfahren zur Überlassung der überschuldeten Verlassenschaft des Betroffenen an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG) als Masseforderung zu qualifizieren und daher vorrangig zu berichtigen ist.