Der OGH hat neuerlich einen Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH zu dem aus dem FMedG folgenden Verbot medizinisch unterstützter Fortpflanzung in lesbischen Partnerschaften gestellt (3 Ob 224/12f). Nachdem der VfGH (G 14/10, G 47/11 = Zak 2012/778, 422) den ersten Antrag als zu eng gefasst zurückgewiesen hat, hat der neue Aufhebungsantrag einen weiteren Umfang und enthält zudem zwei Eventualanträge (ua auf Aufhebung des gesamten FMedG).