vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Hausverlosung - Grunderwerbsteuer und Rechtsgeschäftsgebühr

In aller KürzeZak 2013/638Zak 2013, 346 Heft 18 v. 8.10.2013

In zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen befasste sich der VwGH mit der steuer- und gebührenrechtlichen Einordnung privater Hausverlosungen (zur Zulässigkeit in Hinblick auf das staatliche Glücksspielmonopol siehe Zak 2009/155, 102). In der Rs 2012/16/0159 vertrat er die Ansicht, dass die Summe der Erträge aus dem Losverkauf als Bemessungsgrundlage für die bei Eigentumsübertragung an den Gewinner anfallende Grunderwerbsteuer heranzuziehen ist, weil diese die Gegenleistung iSd § 4 Abs 1 GrEStG darstellt. Im Erk 2010/16/0101 gelangte er zum Schluss, dass für die Losverkäufe keine Rechtsgeschäftsgebühren nach § 33 TP 17 GebG (Glücksverträge) vorgeschrieben werden dürfen, weil es sich bei einer Hausverlosung um einen gem § 15 Abs 3 GebG von der Rechtsgeschäftsgebühr befreiten grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang handelt. Dass die Verlosung mangels Verkaufs einer ausreichenden Zahl an Losen unterblieben ist, könne daran nichts ändern, weil sie nicht in gebührenpflichtige Verpflichtungsgeschäfte (Losverkäufe) und ein grunderwerbsteuerpflichtiges Erfüllungsgeschäft aufgespalten werden dürfe, sondern als Einheit zu betrachten sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte